Europäisches Patentamt: Vereinfachtes Gebührensystem ab April 2024

Das Europäische Patentamt (EPA) hat eine bedeutende Änderung in seinem Gebührensystem vorgenommen, die ab dem 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Neuerung ist es, kleinen Anmeldern den Zugang zum europäischen Patentsystem zu erleichtern und deren Entwicklung und Wachstum zu unterstützen

Zielgruppe: Kleinsteinheiten

Das überarbeitete Gebührensystem sieht eine 30-prozentige Ermäßigung auf wichtige Amtsgebühren vor. Diese Unterstützung richtet sich an sogenannte Kleinsteinheiten, zu denen zählen:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von maximal 2 Millionen EUR.
  • Einzelpersonen
  • Non-Profit-Organisationen, akademische Einrichtungen und öffentliche Forschungsinstitute

Voraussetzungen für die Ermäßigung

Für die Inanspruchnahme der Ermäßigungen müssen alle Anmelder einer Patentanmeldung die Kriterien einer Kleinsteinheit erfüllen. Weiterhin ist die Ermäßigung an folgende Bedingung geknüpft:

  • Der Anmelder darf in den fünf Jahren vor dem maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr als fünf europäische Patentanmeldungen eingereicht haben.

Betroffene Gebühren

Die Ermäßigung erstreckt sich auf mehrere Gebührenarten:

  • Anmeldegebühr einschließlich aller Zusatzgebühren
  • Gebühren für die europäische oder ergänzende europäische Recherche
  • Prüfungsgebühr
  • Benennungsgebühr
  • Erteilungsgebühr
  • Jahresgebühren

Erklärungspflicht

Anmelder, die Ermäßigungen beanspruchen möchten, sind verpflichtet, ihren Status als Kleinsteinheit ausdrücklich zu erklären.

Diese Erklärung kann durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents (EPA Form 1001) oder im Antrag auf Eintritt in die europäische Phase (EPA Form 1200) erfolgen. Anmelder, die ihre Erklärung separat einreichen möchten, können dazu das Formular EPA Form 1011 nutzen, das auf der EPA-Website im PDF-Format verfügbar ist.

Die Erklärung muss spätestens bei der Entrichtung der betreffenden Gebühr eingereicht werden.

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