Gebrauchsmuster

Technische Neuerungen sind „geistiges Eigentum“. Solche technischen Innovationen lassen sich durch Gebrauchsmuster vor Nachahmung schützen. Im Unterschied zum Patent sind Verfahren dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich. Ebenso wie Patente stellen sie aber einen Vermögenswert dar. Gebrauchsmuster werden bereits nach wenigen Wochen ohne sachliche Prüfung eingetragen und haben eine Laufzeit von maximal 10 Jahren.

Unsere Dienstleistungen:

  • Recherchen nach Stand der Technik im Vorfeld einer Anmeldung
  • Ausarbeiten der Anmeldeunterlagen
  • Einreichen und Durchführung des Eintragungsverfahrens
  • Überwachung und Zahlung der Verlängerungsgebühren
  • Überwachen von Gebrauchsmustereintragungen in
    ausgewählten Technologiebereichen oder von Wettbewerbern
  • Strategie
  • Durchführen von Löschungsverfahren
  • Mitwirken bei Verletzungsverfahren vor
    ordentlichen Gerichten
  • Gutachten zur Rechtsbeständigkeit
  • Gutachterliche Stellungnahme bei Verletzungssachen
Nach oben scrollen