EPA – Zustellung – Wegfall 10-Tages-Frist ab 1. November 2023

Mit den geänderten Regeln 126 (2) und 127 (2) EPÜ wird eine neue Zustellungsfiktion eingeführt, wonach die postalische und die elektronische Zustellung als am Datum des Schriftstücks erfolgt gelten. Infolgedessen findet die derzeitige Zustellungsfiktion, wonach ein Schriftstück mit dem zehnten Tag nach der Übergabe an den Postdiensteanbieter oder – im Falle der elektronischen Zustellung – mit dem zehnten Tag nach seiner Übermittlung als zugestellt gilt („Zehn-Tage-Regel“), ab dem 1. November 2023 keine Anwendung mehr. Quelle: EPA, Mitt. 31.03.23

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EPA – Kommunikation über FAX

Ab dem 01. März 2023 stellt das EPA den Faxversand in Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT ein. Wichtige Mitteilungen werden fortan über die Mailbox versendet. Dies hat aber zurzeit noch keine Auswirkung auf die Einreichung von Anmeldungen und anderen Schriftstücken per Fax, die unter den vom Präsidenten des EPA festgelegten Bedingungen weiterhin möglich ist. Quelle: EPA, Mitt. 01.02.23

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