Rumänien tritt dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) bei

Rumänien wird am 1. September 2024 dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beitreten. Das Land hat am 31. Mai 2024 seine Ratifizierungsurkunde hinterlegt und wird somit der 18. Mitgliedstaat, der dem EPGÜ beitritt.

Dies bedeutet, dass ab diesem Datum alle Europäischen Patente, die eine einheitliche Wirkung haben, auch in Rumänien gelten werden. Dadurch wird der Markt, den das Patent mit einheitlicher Wirkung abdeckt, um etwa 19 Millionen Menschen erweitert. Gleichzeitig wird das Einheitliche Patentgericht für Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren zuständig sein, die europäische Patente mit Wirkung in Rumänien betreffen. Die Aufnahme Rumäniens ist die erste Erweiterung des EPGÜ seit dessen Start am 1. Juni 2023.

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