DPMA – Russland
Als Teil des 14. Sanktionspakets angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, nimmt das DPMA keine neuen Anträge mehr von russischen Staatsangehörigen, natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen an.
Nachweislich ist daher jedem Antrag auf Eintragung von Marken, Patenten, Designs, Gebrauchsmustern, geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben eine Zusatzerklärung zur russischen Staatsangehörigkeit beizufügen. Bei Anmeldergemeinschaften gilt dies für jede Person.
Quelle: Hinweis des DPMA vom 19.07.2024, online https://dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/hinweise/hinweis_19072024/index.html, zuletzt aufgerufen am 04.10.2024.
EPA – Russland
Auch das Europäische Patentamt setzt von russischen Patentinhabern beantragte Verfahren zur Eintragung der einheitlichen Wirkung angesichts der neuen Sanktionen der EU gegen Russland aus.
Quelle: EPA News vom 10.07.2024, online
https://www.epo.org/de/news-events/news/von-russischen-patentinhabern-beantragte-verfahren-zur-eintragung-der, zuletzt aufgerufen am 04.10.2024.