Unsere Mandanten erhalten häufig Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Ämtern oder Dienstleistern für ihre Schutzrechte. Dabei sind die Anschreiben tatsächlich so aufgemacht, dass man meint, es könne sich um ein offizielles Behördenschreiben handeln, bei dem schnell reagiert werden müsse. Oft wird ein „Bundesadler“, ein Europäisches Zeichen „Blau mit Sternen“ oder vergleichbare Symbole auf dem Schreiben verwendet, um die vermeintliche Seriosität eines Amtes dem Leser zu vermitteln.
In dem Schreiben ist meistens die Aufforderung enthalten die Gebühren für eine Registrierung, eine Veröffentlichung oder eine Verlängerung zu zahlen. Diese Aufforderungsschreiben sind im höchsten Maße unseriös, wenn nicht gar kriminell! Die Bankverbindungen befinden sich meistens im Ausland.
Zahlen Sie nie solche vermeintlichen Gebühren. Das Geld ist in den meisten Fällen unwiederbringlich verloren. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an unsere Kanzlei. Wenn Sie WMW als Vertreter bestellt haben, werden alle Zahlungen von Ämtern über unsere Kanzlei abgewickelt. Nur in sehr seltenen Fällen werden Sie direkt von Ämtern angeschrieben, aber nie für Zahlungen, sofern Sie einen Vertreter bestellt haben. Das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt und die WIPO führen jeweils Listen von Firmen, die aufgrund solcher irreführenden Zahlungsaufforderungen gemeldet wurden.